Weitere Entscheidungen unten: KG, 03.12.1986 | OLG Hamm, 09.12.1986

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 11.12.1986 - 8 WF 73/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2857
OLG Stuttgart, 11.12.1986 - 8 WF 73/86 (https://dejure.org/1986,2857)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.12.1986 - 8 WF 73/86 (https://dejure.org/1986,2857)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Dezember 1986 - 8 WF 73/86 (https://dejure.org/1986,2857)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    ZPO §§ 119, 122
    Prozeßkostenhilfe; Wirkung der Bewilligung der Prozeßkostenhilfe für die Zukunft.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 508
  • MDR 1987, 329
  • FamRZ 1987, 399
  • Rpfleger 1987, 173
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80

    Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.12.1986 - 8 WF 73/86
    Die Annahme der Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Antragstellung ist nicht möglich, denn eine rückwirkende Bewilligung ist frühestens auf den Zeitpunkt zulässig, in dem der Antragsteller durch einen formgerechten Antrag unter Beifügung der etwa erforderlichen Unterlagen von seiner Seite aus die Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe geschaffen hat (BGH NJW 1982, 446 = BGHF 2, 809).
  • OLG Stuttgart, 17.10.1983 - 8 W 393/83
    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.12.1986 - 8 WF 73/86
    Dies bedeutet, daß fällige und bereits bezahlte Gerichtskosten von einer Prozeßkostenhilfebewilligung während des Verfahrens nicht berührt werden, weil es sich dabei nicht um rückständige, sondern um bereits bezahlte Schulden gegenüber der Staatskasse handelt (OLG Stuttgart Rpfleger 1984, 114; KG Rpfleger 1984, 372; Zöller, ZPO 14. Aufl. § 122 Anm. 10).
  • KG, 17.04.1984 - 1 WF 6250/83
    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.12.1986 - 8 WF 73/86
    Dies bedeutet, daß fällige und bereits bezahlte Gerichtskosten von einer Prozeßkostenhilfebewilligung während des Verfahrens nicht berührt werden, weil es sich dabei nicht um rückständige, sondern um bereits bezahlte Schulden gegenüber der Staatskasse handelt (OLG Stuttgart Rpfleger 1984, 114; KG Rpfleger 1984, 372; Zöller, ZPO 14. Aufl. § 122 Anm. 10).
  • OLG Stuttgart, 27.12.2002 - 8 WF 80/02

    Wirkungen der Prozesskostenhilfebewilligung: Rückzahlung vor der Bewilligung

    Soweit sich aus den Senatsbeschlüssen vom 11.12.1986 (8 WF 73/86 - Die Justiz 1987, 108 = JurBüro 1987, 771 = RPfl 1987, 173 = FamRZ 1987, 399 = MDR 1987, 329 = NJW-RR 1987, 508) und vom 17.10.1983 (8 W 393/83 - JurBüro 1984, 294 = RPfl 1984, 114) für die vorliegende Sachverhaltsgestaltung etwas Anderes entnehmen lässt, hält der Senat daran nicht fest.

    a) Die Bestimmung des § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO legt zwar die Annahme nahe, dass ein vom Hilfsbedürftigen (oder seinem Anwalt) mit Antragseinreichung geleisteter Vorschuss auf die Gerichtskosten von der anschließenden Bewilligung nicht umfasst werde, soweit es um die (bereits mit Einreichung des Scheidungsantrags fällige) Verfahrensgebühr geht (in diesem Sinne Senatsbeschl. vom 17.10.1983 aaO, bestätigt durch Beschl. vom 11.12.1986 aaO; ebenso zB OLG Düsseldorf (11. ZivSen) …

  • FG Köln, 07.07.2010 - 10 Ko 1033/09

    Auswirkung nachträglich gewährter PKH auf die vorläufige Kostenrechnung

    "Rückständige" Gerichtskosten sind die Gebühren und Auslagen, die im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Prozesskostenhilfebewilligung bereits fällig geworden, aber noch nicht bezahlt waren (OLG Karlsruhe vom 01.02.2007 5 WF 12/07, FamRZ 2007, 1028; vom 21. April 1993 2 WF 103/91, Justiz 1993, 457; OLG Stuttgart vom 27.12.2002 8 WF 80/02, RPfleger 2003, 200; vom 11.12.1986 8 WF 73/86, MDR 1987, 329).
  • LAG Berlin, 11.10.1989 - 9 Ta 11/89

    Klagerücknahme; Prozesskostenhilfe; Rücknahme; Klage

    Wie schon die Gewährung von Armenrecht entfaltet die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe Rechtsfolgen grundsätzlich nur mit Wirkung für die Zukunft (vgl. Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 46. Aufl. 1988, § 122 Anm. 1 B; Lepke, DB 1981, 1933 m.w.N.; OLG Stuttgart v. 11.12.1986, MDR 1987, 329).
  • VG Karlsruhe, 19.04.2016 - 7 K 4633/15

    Erforderlichkeit von Auslagen des beigeordneten Rechtsanwalts; hier ärztliche

    Es ist deshalb missverständlich, davon zu sprechen, das Gericht lege in einem solchen Fall seinen Beschluss rückwirkende Kraft bei; es gibt vielmehr nur einem Antrag voll statt (VG Karlsruhe, Beschluss vom 11.12.2014 - 4 K 3625/14 -, juris; so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.02.1989 - 2 WF 125/88 - NJW-RR 1989, 1465; OVG Berlin, Beschluss vom 02.03.1993 - 7 K 18.91 - JurBüro 1994, 350 sowie Geimer in Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 119 ZPO Rd.-Nr. 41 m.w.N. der Rechtsprechung; a. A. OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.12.1986 - 8 WF 73/86 - FamRZ 1987, 399).
  • VG Karlsruhe, 11.12.2014 - 4 K 3625/14

    Erinnerung des beigeordneten Rechtsanwalts im Prozesskostenhilfeverfahren;

    Es ist deshalb missverständlich, davon zu sprechen, das Gericht lege in einem solchen Fall seinen Beschluss rückwirkende Kraft bei; es gibt vielmehr nur einem Antrag voll statt (so auch OLG Karlsruhe, Beschl. v. 03.02.1989 - 2 WF 125/88 - NJW-RR 1989, 1465; OVG Berlin, Beschl. v. 02.03.1993 - 7 K 18.91 - JurBüro 1994, 350 sowie Geimer in Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 119 ZPO Rd.-Nr. 41 m.w.N. der Rechtsprechung; a. A. OLG Stuttgart, Beschl. v. 11.12.1986 - 8 WF 73/86 - FamRZ 1987, 399).
  • OLG Saarbrücken, 15.05.1996 - 6 WF 39/96

    Zeitliche Wirkung eines PKH-Beschlusses

    Davon ist auch vorliegend auszugehen, da der Bewilligungsbeschluß vom 5. Februar 1996 keinen Ausspruch über eine Rückwirkung der Prozeßkostenhilfebewilligung enthält (vgl. BGH, a.a.O.; NJW 1970, 1462; Senatsbeschluß vom 28. Dezember 1990 - 6 WF 132/90; 9. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluß vom 14. November 1991 - 9 WF 193/91; OLG Stuttgart, FamRZ 1987, 399; Thomas-Putzo, ZPO , 19. Aufl., § 119 , Rz. 1, 2).
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Rechtsprechung
   KG, 03.12.1986 - 24 W 6057/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4141
KG, 03.12.1986 - 24 W 6057/86 (https://dejure.org/1986,4141)
KG, Entscheidung vom 03.12.1986 - 24 W 6057/86 (https://dejure.org/1986,4141)
KG, Entscheidung vom 03. Dezember 1986 - 24 W 6057/86 (https://dejure.org/1986,4141)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil ohne Sicherheitsleistung; Anforderungen an den Begriff der Säumnis; Bestellung eines Prozessbevollmächtigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1338
  • NJW-RR 1987, 757 (Ls.)
  • MDR 1987, 329
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.10.1975 - VII ZR 242/73
    Auszug aus KG, 03.12.1986 - 24 W 6057/86
    Allerdings ist nach gefestigter Rechtsprechung die Säumnis auch in einem solchen, der Vorschrift des § 337 ZPO zuzuordnenden Falle zu verneinen (vgl. RGZ 166, 246, 248; BAG, NJW 1965, 1041; BGH, NJW 1976, 196).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 1976, 196), der sich der Senat anschließt, ist auch anerkannt, daß eine Verspätung des Anwalts dann nicht als Säumnis zu beurteilen ist, wenn der Anwalt darauf vertrauen konnte und darauf vertraut hatte, daß sein Gegenanwalt den örtlichen Gerichtsgebrauch beachten werde, wonach gegen eine durch einen Kollegen vertretene Partei erst 15, Minuten nach der festgesetzten Terminszeit und nur nach telefonischer Rückfrage im Büro des Gegenanwalts ein Versäumnisurteil beantragt werden soll, sowie das anwaltliche Standesrecht, wonach es unzulässig ist, gegen eine von einem Kollegen desselben Landgerichtsbezirks vertretene Partei ein Versäumnisurteil zu erwirken, wenn dies nicht rechtzeitig vorher angedroht worden ist.

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus KG, 03.12.1986 - 24 W 6057/86
    Ob das Landgericht die Sache zur Terminsstunde erneut aufgerufen hat, kann offen bleiben, da für den Beklagten zur Terminsstunde niemand anwesend war und damit auch ein Aufruf den ordnungsgemäß geladenen Beklagten effektiv nicht in die Lage versetzt hätte, den Termin auch wahrzunehmen (vgl. BVerfGE 42, 364, 371).
  • BGH, 29.10.1973 - NotZ 4/73

    Zustellung an den Verfahrensbevollmächtigten eines Beteiligten im FGG -Verfahren

    Auszug aus KG, 03.12.1986 - 24 W 6057/86
    Dazu ist nicht die Vorlegung einer Vollmachtsurkunde nötig, sondern es genügt auch eine nur aus den Umständen ersichtliche Unterrichtung und Verlautbarung, wie durch Einreichen eigener Schriftsätze, Auftreten vor Gericht usw. (BGHZ 61, 308 = NJW 1974, 240 m.w.N.).
  • BAG, 18.12.1964 - 5 AZR 109/64

    Vollmachtloser Vertreter - Einstweilige Zulassung - Prozeßführung - Hinausweisung

    Auszug aus KG, 03.12.1986 - 24 W 6057/86
    Allerdings ist nach gefestigter Rechtsprechung die Säumnis auch in einem solchen, der Vorschrift des § 337 ZPO zuzuordnenden Falle zu verneinen (vgl. RGZ 166, 246, 248; BAG, NJW 1965, 1041; BGH, NJW 1976, 196).
  • OLG Frankfurt, 12.02.1974 - 11 W 1/74
    Auszug aus KG, 03.12.1986 - 24 W 6057/86
    Zwar wird die Anfechtung eines die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung betreffenden Beschlusses ausnahmsweise dann zugelassen, wenn das Erstgericht die gesetzlichen Voraussetzungen seines Ermessens völlig verkannt hat, dem angefochtenen Beschluß also die gesetzliche Grundlage fehlt (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1974, 1339; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 20. Aufl., § 707 Rdn. 23 m.w.N.), Ein solcher Fall liegt hier nicht vor.
  • KG, 26.09.1983 - 24 W 4684/83
    Auszug aus KG, 03.12.1986 - 24 W 6057/86
    Ohne Sicherheitsleistung darf die Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil nur dann eingestellt werden, wenn neben den besonderen Voraussetzungen des § 719 Abs. 1 Satz 2 ZPO die in § 707 Abs. 1 Satz 2 ZPO festgelegten allgemeinen Voraussetzungen vorliegen (vgl. Senat, Beschluß vom 26. September 1983 - 24 W 4684/83 -, JurBüro 1984, 138 f. = MDR 1984, 61 m.w.N.).
  • RG, 12.03.1941 - IV 317/40

    Unter welchen Voraussetzungen ist anzunehmen, daß die Partei durch einen

    Auszug aus KG, 03.12.1986 - 24 W 6057/86
    Allerdings ist nach gefestigter Rechtsprechung die Säumnis auch in einem solchen, der Vorschrift des § 337 ZPO zuzuordnenden Falle zu verneinen (vgl. RGZ 166, 246, 248; BAG, NJW 1965, 1041; BGH, NJW 1976, 196).
  • OLG Köln, 23.08.2006 - 11 U 134/05

    Zustellung an Prozessbevollmächtigten in anhängigem Verfahren bei fehlender

    Die Streitverkündeten haben sich im Mahnverfahren als Prozessbevollmächtigte des Beklagten zu 1) bestellt (Bl. 5 unten/6 oben; zum Begriff des Bestellens KG NJW 1987, 1338, 1339).
  • OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 173/06

    Zustellungsvollmacht im Wohnungseigentumsverfahren

    Bestellt ist der Prozessbevollmächtigte, wenn er sich durch ausdrückliches oder stillschweigendes Handeln gegenüber dem Gericht zum Prozessbevollmächtigen bestellt hat (BGH VersR 1986, 993, 994; KG NJW 1987, 1338, 1339: Zöller/Stöber a.a.O. § 172 Rn. 6).
  • LG München I, 14.07.2004 - 9 O 2754/04
    Zur Bestellung als Prozessbevollmächtigter genügt, dass das Gericht bzw. der Gegner vom Vertretungsverhältnis Kenntnis erlangen; einer Vollmachtsurkunde bedarf es nicht, sondern nur einer aus den Umständen ersichtliche Unterrichtung und Verlautbarung (im Anschluss an BGH, NJW 1987, S. 1338/1339 zu § 176 ZPO a.F.).

    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. insbesondere BGH NJW 1987, Seite 1338, 1339 zu § 176 ZPO a. F.) geschieht die "Bestellung" zum Prozessbevollmächtigten so und wird dadurch vollzogen, dass dem Gericht bzw. dem Gegner von dem Vertretungsverhältnis Kenntnis gegeben wird.

  • BGH, 27.06.1990 - VIII ZR 122/89

    Unwirksamkeit eines Kaufvertrags im Anwendungsbereich des EKG bei fehlender

    Soweit das BerGer. einen vertraglichen Rückzahlungsanspruch (oben 1 b bb), für den Art. 49 EKG nicht gelten würde (BGH, NJW 1987, 1338 = LM EKG Nr. 13 = WM 1987, 1254, 1255 unter II a bb = BGHREKGG Art. 49 Abs. 1 Ausschlußfrist 1), verneint, kann seine Entscheidung, wie bereits ausgeführt, jedenfalls mit der gegebenen Begründung nicht aufrecht erhalten werden.
  • OLG Saarbrücken, 16.02.2022 - 5 U 28/21

    Die Säumung des beklagten Versicherers ist nicht unverschuldet, wenn sein

    Dann kann auch ein ordnungsgemäßer Aufruf zur Terminsstunde bzw. erneuter Aufruf nach Ablauf der Wartezeit in und vor dem Saal die ordnungsgemäß geladene Beklagte effektiv nicht in die Lage versetzen, den Termin auch wahrzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 -, BVerfGE 42, 364 (371); KG Berlin, NJW 1987, 1338).
  • KG, 13.05.1994 - 1 W 1913/93

    Festsetzung der Kosten eines gerichtlichen Vergleichs; Anforderungen an die

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.12.1986 - 3 UF 548/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2875
OLG Hamm, 09.12.1986 - 3 UF 548/86 (https://dejure.org/1986,2875)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.12.1986 - 3 UF 548/86 (https://dejure.org/1986,2875)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Dezember 1986 - 3 UF 548/86 (https://dejure.org/1986,2875)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    ZPO §§ 91, 93
    Verfahrensrecht; Kostenverteilung bei sofortigem Anerkenntnis; Beweislast des Beklagten für fehlende Klageveranlassung.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91, § 93

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweislast des Beklagten; Anerkennung der Klageforderung

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 329
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Naumburg, 01.03.2004 - 2 U 28/03

    Rechtsmittel gegen Kostenurteil nach auf Kostenpunkt beschränktem Einspruch gegen

    Denn es hätte hier der Beklagten, die den Kostenvorteil nach der Ausnahmevorschrift des § 93 ZPO für sich in Anspruch nehmen will, oblegen, im einzelnen darzulegen und zu beweisen, dass sie keine Veranlassung zur Klage gegeben hat (vgl. OLG Naumburg JurBüro 1999, 597; OLG Hamm MDR 1999, 956; OLG Hamm MDR 1987, 329; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 62; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 74, 75; Belz in Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 93 ZPO Rdn. 8; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 62. Aufl., Anh. § 286 ZPO Rdn. 36).

    Diese Darlegungs- und Beweislastverteilung folgt aus dem Ausnahmecharakter des § 93 ZPO im Verhältnis zu der Grundregel des § 91 Abs. 1 ZPO, nach der die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreites zu tragen hat (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 62; OLG Hamm MDR 1999, 956; OLG Hamm MDR 1987, 329).

  • OLG München, 23.10.1991 - 21 W 2048/91

    Anspruch auf Unterlassung einer in der Presse veröffentlichten Behauptung;

    Der Antragsgegner hat die von seinem Prozeßverhalten ausgehende Indizwirkung, indem er sich freiwillig in die Rolle des Unterlegenen begeben hat, zu widerlegen und zu beweisen, daß er keine Veranlassung zur Klage gegeben hat (OLG Hamm MDR 1987, 329 ; Baumbach-Lauterbach, ZPO , 49. Auflage, Anhang zu § 286, Anm. 4, Stichwort "Anerkenntnis").
  • OLG Frankfurt, 28.08.2002 - 3 WF 122/02

    Kostentragung, Anerkenntnis, Veranlassung zur Klageerhebung; Pkh, Beweislast,

    Dabei kann dahinstehen, zu wessen Nachteil es gereicht, daß der Zugang der vorgerichtlichen Aufforderung vom 28.11.2001, einen Unterhaltstitel zu schaffen und herzugeben, im Prozeß streitig geblieben ist (vgl. hierzu einerseits OLG Hamm MDR 1987, 329 und 1999, 956 wie auch der erkennende Senat zu 3 WF 82/86, zit. nach Remlinger: FamR.dat, andererseits OLG Köln FamRZ 1988, 95 und 2000, 305).
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